Lass dir zunächst den vollständigen Genehmigungsbescheid einschließlich Anlagenbeschreibung, erlaubter Stoffgruppen, zugehöriger H-Sätze, Lagerabschnitte und zulässiger Maximalmengen vorlegen. Informationen zu einer erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach dem BImSchG veröffentlicht
MUNZ beziehungsweise LDB für das Betriebsgelände in Bühl-Vimbuch.
Nach Angaben des Unternehmens wurde die Genehmigung vom Landratsamt Rastatt für die Errichtung und den Betrieb einer Gefahrstofflagerung erteilt. Die detaillierten Unterlagen können dort auf Anfrage angefordert werden, sodass du die genehmigten Mengen und Stoffgruppen mit deinen konkreten Produkten vergleichen kannst.
Stelle dem Lagerbetreiber dafür aktuelle Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung und lass dir schriftlich bestätigen, dass jedes Produkt innerhalb des genehmigten Rahmens angenommen, getrennt und gelagert werden darf. Bei komplexen Stoffgemischen oder größeren Mengen solltest du zusätzlich deine Gefahrstoffbeauftragten beziehungsweise eine fachkundige Person einbeziehen, da eine allgemeine Standortgenehmigung nicht automatisch jede einzelne Lagerkonstellation abdeckt.