Ich habe als Unternehmer gute Erfahrungen mit dem Eigentumsvorbehalt gemacht. Dabei handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, bei der der Verkäufer das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung vorbehält. Im Falle eines Zahlungsausfalls kann der Verkäufer die Ware zurückfordern oder sich anderweitig schadlos halten. Wichtig ist dabei, dass der
Eigentumsvorbehalt korrekt im Kaufvertrag festgehalten wird und dass man sich im Falle eines Falles auch tatsächlich auf den Vorbehalt berufen kann. Auf dem Blog von Atradius habe ich hilfreiche Informationen zum Thema gefunden. Dort werden die rechtlichen Aspekte des Eigentumsvorbehalts genau erläutert und es gibt auch praktische Tipps zur Umsetzung.